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18. September 2019

Facebook-Fall: Anordnungen des Bundeskartellamts rechtswidrig?

Fotolia_207614571: Blaue Icons mit den Anzahlen der Likes und Freundschaftsanfragen
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.08.2019, Az.: Kart 1/19 (V)

Bundeskartellamt - schwere Vorwürfe gegen Facebook: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr im Facebook-Fall entschieden, dass Facebook zunächst die Anordnungen des Bundeskartellamts nicht umsetzen muss. Weiterhin habe das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Das Bundeskartellamt ordnete mit Beschluss vom Februar dieses Jahres folgendes an: Facebook hat hinsichtlich der in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten diese, soweit keine ausreichende individuelle Einwilligung vorliegt, einzuschränken.

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