Inhalte mit dem Schlagwort „Facebook-Nutzer“

10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

Mauszeiger auf Facebook-Button
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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23. Oktober 2020

Facebook-Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags in einem sozialen Netzwerk

Handy mit Datenströmen
Beschluss des OVG Berlin-Branenburg vom 11.08.2020, Az.: OVG 11 N 16.19

Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook auf Grundlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) gelöscht, so steht dem Nutzer kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung zu. Facebook kann nämlich aufgrund des NetzDG nicht dazu gezwungen werden, den betroffenen Beitrag erneut in dem sozialen Netzwerk freizuschalten. Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch hinsichtlich der Löschung ist nicht gegeben, da der Erlass des NetzDG mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt als verletzende Amtshandlung für einen Folgenbeseitigungsanspruch darstellt.

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18. September 2019

Facebook-Fall: Anordnungen des Bundeskartellamts rechtswidrig?

Fotolia_207614571: Blaue Icons mit den Anzahlen der Likes und Freundschaftsanfragen
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.08.2019, Az.: Kart 1/19 (V)

Bundeskartellamt - schwere Vorwürfe gegen Facebook: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr im Facebook-Fall entschieden, dass Facebook zunächst die Anordnungen des Bundeskartellamts nicht umsetzen muss. Weiterhin habe das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Das Bundeskartellamt ordnete mit Beschluss vom Februar dieses Jahres folgendes an: Facebook hat hinsichtlich der in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten diese, soweit keine ausreichende individuelle Einwilligung vorliegt, einzuschränken.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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