Unterlasst den widerrechtlichen Vertrieb meiner Magisterarbeit!
Urteil des LG Berlin vom 14.11.2008, Az.: 15 O 120/08 Ein Unterlassungsanspruch (§§ 17 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG) bedarf sowohl der Tatherrschaft, als auch der objektiven Verwirklichung des Verbreitungstatbestandes. Für den Inhalt der im eigenen Katalog angebotenen Bücher trifft den Buchhändler nicht die Pflicht diesen zu lesen. Für den Vertrieb urheberrechtswidriger Schriften trifft ihn so lange kein Verschulden, wie er davon keine Kenntnis nehmen kann (z.B. durch die Fachpresse oder den Rechteinhaber). Zudem hat er auf den Inhalt der Bücher keine Einwirkungsmöglichkeit. Im vorliegenden Fall wurden Teile einer Magisterarbeit in einem vertriebenen Buch übernommen. (...)
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