Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10
Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.
Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 224/12 a) Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2).
b) Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam.
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.10.2012, Az.: 12 O 473/08 Die widerrechtliche Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann gemäß § 98 Abs. 1 UrhG einen Vernichtungsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Besitzer oder Eigentümer der Fälschung begründen. Streitgegenstand im vorliegendem Fall war das durch ein Wiener Auktionshaus in ihrer Düsseldorfer Repräsentanz angebotene 120x100 cm große Bild mit dem Titel "Ready-Made de l'Histoire dans Café de Flore", bei dem es sich um eine unerlaubte Reproduktion des Originalgemäldes handelte.
Urteil des KG Berlin vom 12.10.2010, Az.: 5 U 152/08 Eine Spedition, die in Deutschland für einen Dritten den Weitertransport gefälschter Markenware in ein Bestimmungsland organisiert, in dem die Marke ebenfalls Schutz genießt, kann aus allgemeinem Deliktsrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, aber nicht aus Markenrecht. Die Unterlassung von Parallelimporten kann vor deutschen Gerichten nicht gefordert werden, wenn die Rechtslage bezüglich der Parallelimporte im Bestimmungsland unklar ist, da dem Parallelimporteur die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung im Bestimmungsland nicht durch Beschlagnahme der Waren im Transitland abgeschnitten werden soll.
Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.05.2009, Az.: 30 C 374/08 - 71
Dem Rechteinhaber steht bei berechtigter Abmahnung ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hier ist jedoch nicht berechtigt abgemahnt worden, da der Rechteinhaber der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung, also Fälschung, nicht nachgekommen ist. Es ist nicht ersichtlich, wie durch ein im Internet veröffentlichtes Foto auf die qualitative Verarbeitung der Ware geschlossen werden kann.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 28.01.2009, Az.: 3 O 4369/08 Bei Bezug von Plagiaten ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne angemessene und erfolglos abgelaufene Nacherfüllungsfristsetzung nach §§ 440, 281 BGB grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr müssen entsprechende außergewöhnliche die Frist entbehrlich machende Gründe vorliegen. Erwirkt der Markeninhaber ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen den Plagiatsverkäufer, hat dieser äußerst sorgfältig zu prüfen, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgsversprechend ist. Sonst kann er seinen Zwischenhändler nicht in Regress bzgl. der dadurch entstehenden Verfahrens- und Gerichtskosten nehmen.
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