Inhalte mit dem Schlagwort „Fahrdienst“

24. März 2015

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik ist Werbezugabe i.S.d. Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

Ein Taxi das vor einer roten Tür mit der Norufnummer 112 darauf steht
Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2015 zum Urteil vom 12.02.2015, Az.: I ZR 213/13

Kostenlose Zugaben von Waren oder Dienstleistungen beim Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sowie bei medizinischen Behandlungen sind grundsätzlich unzulässig, da die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers besteht. Auch das Angebot einer Augenklink, Patienten einen kostenlosen Fahrdienst für die Hinfahrt zur und Rückfahrt von der Behandlung anzubieten, unterfällt diesem generellen Verbot von Werbegaben. Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn es sich bei dem Fahrdienst um eine handelsübliche Nebenleistung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG handelt. Dies wird nun das OLG Köln zu bewerten haben.

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17. September 2014

Mitfahr-Dienst Uber wettbewerbswidrig

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 25.08.2014, Az.: 2-03 O 329/14

Die Vermittlung entgeltlicher Personenbeförderung über Apps an Fahrer ist rechtswidrig, wenn diese Fahrer nicht im Besitz einer offiziellen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sind. Eine Ausnahme davon gilt nur in den Fällen, in denen das verlangte Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht überschreitet.

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10. Juli 2014

Nutzung der App „UBER“ in Berlin verboten

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Die Funktionsweise der Taxi-App ‚Uber‘ ist nicht mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes vereinbar und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht. Insbesondere spricht hierfür die Neuverteilung von Beförderungsaufträgen, die nicht wie vorschriftsgemäß über den Betriebssitz läuft, sondern auch direkt über den Fahrer geschlossen werden können. Auch ist die Aufforderung, sich in einem bestimmten Bereich aufzuhalten, da auf Grund eines Events dort ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erwartet wird, ohne einen konkreten Beförderungsauftrag nicht mit dem Rückkehrgebot zum Betriebssitz vereinbar.

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