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10. Juli 2014

Nutzung der App „UBER“ in Berlin verboten

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Die Funktionsweise der Taxi-App ‚Uber‘ ist nicht mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes vereinbar und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht. Insbesondere spricht hierfür die Neuverteilung von Beförderungsaufträgen, die nicht wie vorschriftsgemäß über den Betriebssitz läuft, sondern auch direkt über den Fahrer geschlossen werden können. Auch ist die Aufforderung, sich in einem bestimmten Bereich aufzuhalten, da auf Grund eines Events dort ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erwartet wird, ohne einen konkreten Beförderungsauftrag nicht mit dem Rückkehrgebot zum Betriebssitz vereinbar.

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