Inhalte mit dem Schlagwort „falsche Tatsachenbehauptung“

15. April 2016

Veröffentlichung eines Falschzitats bezüglich einer Äußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Komma schwarz dick
Urteil des LG Hamburg vom 18.03.2016, Az.: 324 O 621/13

Die Veröffentlichung der Aussage eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (hier: "ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!"), die nicht eindeutig bewiesen werden kann, ist geeignet, den Betreffenden als Organ der Rechtspflege in seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Auch kann dies eine Herabsetzung seiner Kollegen und sämtlicher Amtsrichter unterstellen und begründet daher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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10. April 2015

Unbegründete Werturteile als Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

schwarze Tafel mit weißer Aufschrift "Meinungsfreiheit", darunter weiße Kreide
Urteil des LG Köln vom 25.02.2015, Az.: 28 O 419/14

Das Anstellen und Veröffentlichen von unhaltbaren Meinungsäußerungen (im Fall: eine spekulativ in den Raum gestellte Zahlungsunfähigkeit) ist nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn das Recht des Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies ist der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen Tatsachen beruhen.

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06. November 2014

Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen

Urteil des LG Dortmund vom 01.08.2014, Az.: 3 O 500/13

Für ehrverletzenden Äußerungen, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für die Zukunft nicht hinreichend dargelegt wird. Da die objektive Gefahr der Wiederholung der konkreten Verletzungshandlung für die Zukunft drohen muss, ist bei einer nur einmaligen Beeinträchtigung in der Vergangenheit erforderlich, dass weitere Umstände hinzukommen, die eine mögliche Wiederholung der Äußerungen sehr wahrscheinlich machen.

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29. April 2010

Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2010, Az.: 325 O 321/08

Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
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