Inhalte mit dem Schlagwort „Fehlende Deckungsgleichheit“

12. April 2021

Unterlassungsanspruch aufgrund rechtswidriger Datenverarbeitung

weißer Ordner auf dem Datenschutz steht mit Paragraphenzeichen im Vordergrund
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 15.10.2020, Az.: 2-03 O 356/20

Macht ein Vermieter mittels öffentlichen Aushangs Daten über den Mietvertrag zwischen ihm und dem Mieter öffentlich zugänglich, hat der Mieter gegen ihn Ansprüche wegen rechtswidriger Datenverarbeitung. Diese können im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs geltend gemacht werden und sind nicht durch Art. 79 DSGVO gesperrt. Der Aushang eines Mietvertrages ist außerdem nicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vom Vertragszweck gedeckt. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass die fehlende Deckungsgleichheit von Abmahnung und Antragsschrift nicht zur Abweisung des Antrages führt, sondern zu einer Anhörungsobliegenheit des Gerichts.

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