Inhalte mit dem Schlagwort „fehlende Unterscheidungskraft“

29. Januar 2016 Top-Urteil

Werktitelschutz für Smartphone-Apps möglich – nicht aber für „wetter.de“

Smartphone wird in den Händen gehalten
PM Nr. 26/2016 BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Die Bezeichnung „wetter.de“ als Domainname und Name einer App genießt keinen Werktitelschutz im Sinne von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG.

Grundsätzlich können Domainnamen von Internetseiten sowie Apps von Mobilgeräten titelschutzfähige Werke sein. Der Bezeichnung „wetter.de“ kommt jedoch keine hinreichende originäre Unterscheidungskraft zu, da sich der Name hinsichtlich Wortwahl, Gestaltung und der vom Verkehr zugemessenen Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft. Die Überwindung der fehlenden Unterscheidungskraft durch die Verkehrsgeltung beim angesprochenen Verkehrskreis läuft hier ebenfalls ins Leere. Es müssten demnach mehr als die Hälfte des angesprochenen Verkehrskreises bei „wetter.de“ einen Hinweis auf eine bestimmte Internetseite mit Wetterinformationen sehen, was vorliegend nicht der Fall ist.

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08. Januar 2019

Unzulässigkeit einer Wortmarke bei mehreren Bedeutungen des Begriffes

Weinflaschen liegen nebeneinander auf Holz
Urteil des EuGH vom 06.12.2018, Az.: C‑629/17

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Eintragung einer Marke, die aus einem Wortzeichen wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen besteht, mit dem Weinbauerzeugnisse bezeichnet werden und das eine geografische Angabe umfasst, zu versagen ist, wenn dieses Zeichen u. a. einen Begriff enthält, der zum einen gewöhnlich zur Bezeichnung der Einrichtungen oder der Räumlichkeiten verwendet wird, in denen diese Art von Erzeugnissen hergestellt wird, und zum anderen auch einer der Wortbestandteile ist, aus denen sich die Firma der juristischen Person zusammensetzt, die diese Marke angemeldet hat.

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17. Juni 2016

Eintragung der Coca-Cola Flasche als dreidimensionale Marke gescheitert

Coca-Cola Flasche
Urteil des EuGH vom 24.02.2016, Az.: T-411/14

Der Anmeldung einer Coca-Cola Konturflasche ohne Riffelung als dreidimensionale Unionsmarke steht ein absolutes Eintragungshindernis entgegen. Begründet wird dies mit der fehlenden Unterscheidungskraft. Auch der Nachweis des Konzerns, dass beim Kunden eine Unterscheidungskraft erzielt worden sei, ist misslungen.

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10. September 2015

„MONACO“ kann nicht als Marke geschützt werden

"Monaco" als Schriftzug mit weißer Kreide auf eine schwarze Tafel geschrieben.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: T‑197/13

Das Fürstentum Monaco kann seinen Namen nicht als Marke schützen lassen. "Monaco" steht allein für das geographische Gebiet und besitzt keine europaweite Unterscheidungskraft bezüglich spezifischer Waren und Dienstleistungen.

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20. August 2014

Gute Laune Drops

Beschluss des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZB 18/13

Einem auf den Gesichtspunkt der fehlenden Unterscheidungskraft gestützten Löschungsantrag gemäß § 50 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kann grundsätzlich ein aufgrund jahrelanger Benutzung entstandenes Vertrauen am unveränderten Fortbestand der Eintragung nicht entgegengehalten werden.

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05. August 2014

„Made im Saarland“ nicht als Marke schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 21.05.2014, Az.: 27 W (pat) 35/14

Die Wortfolge „Made im Saarland“ ist nicht als Marke schutzfähig, da sie rein beschreibend ist und nicht als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dienen kann. Auch die Verwendung von „im“ anstatt „in“ kann dem Zeichen keine Unterscheidungskraft verleihen.

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12. März 2014

Wortmarke „Best Body“ teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.01.2014, Az.: 30 W (pat) 537/12

Das Wortzeichen "Best Body" ist eintragungsfähig hinsichtlich der Klassen 35 (u.a. Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung) und teilweise eintragungsfähig für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 (Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) und 44 (Vermietung von Sanitäranlagen). Von der Anmeldung für Teilbereiche der Klassen 3 (u.a. Seifen, Parfümeriewaren, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege) und 44 (u.a. Medizinische Dienstleistungen, Gesundheitsberatung, Maniküre) ist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ausgeschlossen, da es ihm als Werbeaussage produktbezogener Art an Unterscheidungskraft fehlt.

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07. März 2014

Fehlende Unterscheidungskraft der Marke „Fast & Easy“

Beschluss des BPatG vom 20.11.2013, Az.: 29 W (pat) 541/13

Die Marke „Fast & easy“ verfügt für Waren der Klasse 16, u.a. „Schreibwaren“ und „Büroartikel“, die mit einer schnellen und einfachen Anwendung beworben werden, nicht über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, wenn die Wortfolge lediglich einen sachbeschreibenden Hinweis auf die Eigenschaften der beanspruchten Waren enthält.

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25. Februar 2014

Fehlende Unterscheidungskraft bei „Richard Wagner – Barren“

Beschluss des BPatG vom 12.12.2013; Az.: 25 W (pat) 560/12

Mangels Unterscheidungskraft ist die Bezeichnung „Richard Wagner – Barren“ nicht eintragungsfähig. Die Marke setzt sich aus dem Namen einer weltberühmten Persönlichkeit der Zeit- und Musikgeschichte und dem Begriff Barren, der für eine bestimmte Produktform steht, zusammen. Mit  den in Deutschland stattfindenden Großveranstaltungen wie die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth werden die angesprochenen Verkehrskreise die beanspruchten Waren  ohne weiteres als Hinweis auf eine Veranstaltung sehen. 

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