Inhalte mit dem Schlagwort „fehlender Verfügungsgrund“

28. Dezember 2022

Fehlen des Verfügungsgrund, bei unzureichender Darlegung der Gefahr der unmittelbaren Löschung eines Sozial-Media-Accounts

Social Network und soziales Umfeld
Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.10.2022, Az.: 3 U 2178/22

Der Verfügungskläger hatte gegen das Urteil des LG Ansbach Berufung eingelegt. Dabei wollte er verhindern, dass sein seit 2009 bestehender Facebook-Account, welchen die Verfügungsbeklagte zuvor hatte sperren lassen, dauerhaft und unwiderruflich gelöscht wird. Die Besonderheit in dem Fall lag darin begründet, dass über die Frage, ob die Sperre zulässigerweise erfolgt ist, bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig war. Mit der einstweiligen Verfügung wollte der Verfügungskläger verhindern, dass sein Account vor rechtskräftiger Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren gelöscht wird. Das OLG Nürnberg bestätigte die Entscheidung des LG Ansbach und führte aus, dass es in der streitgegenständlichen Konstellation an einem Verfügungsgrund fehle, da der darlegungsbelastete Verfügungskläger nicht ausreichend dargelegt habe, dass tatsächlich eine Löschung seines Kontos drohe, zumal die Verfügungsbeklagten sich dahingehend geäußerte hatte, dass sie nicht beabsichtige, das streitgegenständliche Nutzerkonto des Verfügungsklägers vor dem rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens dauerhaft und unwiderruflich zu löschen.

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29. April 2019

Anforderungen an die Dringlichkeit für die Zugangssperrung zu einem Internetportal

Uhr explodiert in der Hand
Urteil des OLG München vom 07.02.2019, Az.: 29 U 3889/18

Im Falle eines Antrags gegen einen Access-Provider wegen einer Internetzugangssperre fehlt es an einem Verfügungsgrund, wenn länger als einen Monat ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers gewartet wird, bis dagegen vorgegangen wird. Weiterhin ist festzustellen, dass nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden kann, wenn bei vorangegangenen Verletzungen der Urheberrechte auf demselben Internetportal, von denen der Antragsteller Kenntnis hatte, keine Sperrung des Zugangs in die Wege geleitet wurde. Hinsichtlich der Dringlichkeit ist insoweit nicht auf die Verletzungen einzelner Werke abzustellen, sofern der Anspruch auf die Sperre sich daraus ergibt, dass über die Portale laufend Urheberrechte verletzt werden. Zudem wird durch die beantragte Maßnahme der DNS-Sperre der Zugang zu den Portalen insgesamt und damit auf alle Inhalte gesperrt.

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25. Januar 2013

Kein Eilbedürfnis bei jahrelanger unerkannter Nutzung des geschützten Kennzeichens

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.01.2013, Az.: 6 W 130/12 Es fehlt an einem Verfügungsgrund für einen Eilantrag, wenn der Antragsgegner bereits seit mehreren Jahren das beanstandete Zeichen im Internet und auf dem Markt führt, ohne dass der Antragssteller zuvor Kenntnis davon hatte, aber nach eigenen Angaben sodann durch Zufall über eine Internetrecherche auf die Nutzung des Zeichens aufmerksam wurde. Der Antragssteller wurde auf den normalen Klageweg verwiesen.
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