Inhalte mit dem Schlagwort „fehlerhafte Belehrung“

02. August 2018

Kein Wertersatz ohne regelkonforme Widerrufsbelehrung

Paragraphenzeichen mit einem gerollten Blatt, auf dem "Widerrufsrecht" geschrieben ist
Urteil des AG Dümeln vom 13.03.2018, Az.: 3 C 282/17

Grundsätzlich hat ein Unternehmer bei Rückabwicklung eines Vertrags, aufgrund eines wirksamen Widerrufs, einen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Kaufgegenstands, sofern diese über die bloße Prüfung der Sache hinaus geht. Allerdings besteht dieser Anspruch auf Wertersatz nur, wenn der Unternehmer eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung vorgenommen hat. Ein bestehender Anspruch kann, zumindest teilweise, mit der Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden.

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