Erledigung des Löschungsverfahren durch Verzicht auf die Eintragung einer Marke
Beschluss des BPatG vom 06.04.2009, Az.: 25 W (pat) 3/06
Mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Eintragung einer Marke, wobei davon ausgegangen wird, dass das Amt aus technischen Gründen keine richtige Eintragung vornehmen konnte, geht keine konkludente Verzichtserklärung hinsichtlich der eingetragenen Marke einher. Allenfalls könnte von einem Verzicht unter einer Bedingung gesprochen werden, was aber eine ausdrückliche Verzichtserklärung voraussetzen würde.
WeiterlesenMit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Eintragung einer Marke, wobei davon ausgegangen wird, dass das Amt aus technischen Gründen keine richtige Eintragung vornehmen konnte, geht keine konkludente Verzichtserklärung hinsichtlich der eingetragenen Marke einher. Allenfalls könnte von einem Verzicht unter einer Bedingung gesprochen werden, was aber eine ausdrückliche Verzichtserklärung voraussetzen würde.