Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehbeitrag“

16. Oktober 2018

Unterlassungspflicht im Online-Bereich erstreckt sich nicht auf das selbständige Handeln Dritter

Frau tippt auf Bildschirm mit Mediathek
Beschluss des BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Ihre Unterlassungspflicht ist hingegen nicht verletzt, wenn der Beitrag weiter im Internet abrufbar ist, weil ein Dritter, dessen Handeln der Rundfunkanstalt nicht wirtschaftlich zugutekommt, den Beitrag selbständig in einem Internetvideoportal veröffentlicht hat.

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08. Februar 2017

Behauptungen in ZDF-Satiresendung müssen zur Erfassung des Aussagegehalts im Gesamtzusammenhang beurteilt werden

Zeitschriften aneinander gereiht
Pressemitteilung Nr. 4/2017 des BGH zu den Urteilen vom 10.01.2017, Az.: VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15

Der BGH hat entschieden, dass die Behauptungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ über den Mitherausgeber und den Redakteur der Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“ zulässig waren. Die Angaben, die über die Journalisten gemacht worden waren, sind keine unwahren Tatsachenbehauptungen. In einem satirischen Fernsehbeitrag muss beachtet werden, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt.

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