Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehmoderator“

26. Februar 2021 Top-Urteil

„Clickbaiting“ mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

a) Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs zu entscheiden, wenn es das Grundurteil nicht beanstandet und der Streit über den Betrag zur Entscheidung reif ist. Hierfür bedarf es weder einer Anschlussberufung des Klägers noch einer Zustimmung der Parteien noch einer Wiederholung des erstinstanzlichen Sachantrags des Klägers.

b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait" („Klickköder") ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Weiterlesen
07. Oktober 2019

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen „clickbaiting“

Click Baiting Symbol auf Laptop
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18

Eine Zeitschrift hatte ein Bild von dem Moderator und drei anderen berühmten Personen im Internet veröffentlicht. Darunter befand sich der Text „Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen“. Wurde die Meldung angeklickt, gelangte der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift, wo über die tatsächliche Krebserkrankung eines der Prominenten berichtet wurde. Weil der Moderator in diesem Bericht allerdings nicht mehr erwähnt wurde, und auch sonst inhaltlich in keinem Zusammenhang mit der Überschrift stand, entschied das Gericht, dass es sich bei der Nutzung des Bildes um einen sog. „Klickköder“ handelte. Für eine solche kommerzielle Nutzung des Bildes muss die Zeitschrift jedoch zahlen.

Weiterlesen
14. Oktober 2016

Informationelle Selbstbestimmung bei bereits bekannten Informationen abgeschwächt

Symbol Eltern mit Fragezeichen als Kind
Beschluss des BVerfG vom 28.07.2016, Az.: 1 BvR 335/14 u. a.

Werden in Presseberichten persönliche Informationen (Name, Abstammung, Alter) veröffentlicht, so kommt es bei der Abwägung zwischen informationeller Selbstbestimmung und Pressefreiheit auch darauf an, ob es sich um eine erstmalige Veröffentlichung handelt oder ob die Informationen bereits bekannt waren. Zwar wirken sich bei Heranwachsenden mediale Publikationen stärker auf die Entwicklung aus, so dass deren Persönlichkeitsrechte besonders zu wahren sind. Gleichwohl überwiegt die Pressefreiheit, wenn die Informationen durch vorhergehende Berichterstattung über mehrere Jahre bereits einem breiten Empfängerkreis bekannt gemacht worden waren.

Weiterlesen
16. Juni 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Double bereits bei geringer Ähnlichkeit

zwei Männer die sich sehr ähnlich schauen stehen sich gegenüber, der eine lächelt, der andere schaut grimmig, mit offenem Mund
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2014, Az.: 15 U 133/13

Ein Fernsehwerbespot, welcher die Situation eines landesweit bekannten Showformates zu Werbezwecken nachbildet, kann die Persönlichkeitsrechte des echten Showmoderators auch dann verletzen, wenn das im Werbesport verwendete Double nur geringfügige Ähnlichkeit mit dem Moderator aufweist. Ein Bildnis einer Person nach § 22 KUG liegt vor, wenn die Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Personenkreis gegeben ist, den der Betroffene nicht mehr ohne weiteres selbst unterrichten kann. Es genügt bereits eine geringe Ähnlichkeit, wenn ansonsten sämtliche Rahmenelemente des Werbespots auf die Identität des Moderators hindeuten.

Weiterlesen
05. Februar 2015

Kein Anspruch auf Anonymität für Promikind

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Urteil des BGH vom 29.04.2014, Az.: VI ZR 138/13

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Kindes, nicht als Kind eines Prominenten „geoutet“ zu werden, überwiegt nicht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Weiterlesen
20. Januar 2010

Prominent! – Das Recht am eigenen Bild

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.12.2009, Az.: 7 U 90/06

Bei Abbildungen von Prominenten, kann eine Einwilligung der abgebildeten Person entbehrlich sein, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG). Nach der Revisionsentscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes musste ein bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator hinnehmen, dass er auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift abgebildet wurde. Zur Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der hohen Prominenz des Klägers ein überragendes Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Somit genießt der Schutz der Pressefreiheit, auf welche sich der Beklagte beruft, Vorrang gegenüber dem Bildnisrecht des Klägers.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a