Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehpannen“

16. August 2018

Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte („TV-Flops“) nicht kostenfrei wiedergeben

Mann hinter der Kamera in einem Raum zur Aufzeichnung einer Fernsehsendung
Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 116/17

Werden im Rahmen einer Fernsehsendung Videosequenzen anderer Sender ausgestrahlt, so kann dies nach § 24 Abs. 1 UrhG bzw. § 51 Abs. 1 UrhG generell kostenfrei zulässig sein. Ein solcher Fall liegt allerdings nicht vor, wenn die Sequenzen 1:1 wiedergegeben werden und keine Auseinandersetzung mit deren Inhalt an sich erfolgt. Soll dadurch vielmehr die Belustigung der Zuschauer bewirkt werden, indem lustige Pannen anderer Sendungen eingespielt werden, so ist eine derartige Wiedergabe lizenz- und damit kostenpflichtig.

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