Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehserie“

23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

Netflix Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

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31. Juli 2014

RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ verletzt Menschenwürde

Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Ausstrahlung einer Sendefolge der Reihe "Die Super-Nanny", in der neben Beschimpfungen und Bedrohungen auch Gewalthandlungen der Mutter gegen ihre Kinder gezeigt und mehrmals u.a. auch im für die Sendung werbenden Vorspann wiederholt werden, verstößt gegen die Menschenwürde der in der Sendung gezeigten Kinder. Dieser Verstoß kann auch nicht mit dem erziehungspädagogischen Ziel der Sendung gerechtfertigt werden.

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05. Juni 2009

Willkommen im Leben

Beschluss des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZB 48/08

a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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