Inhalte mit dem Schlagwort „Feststellungsklage“

30. Mai 2014 Top-Urteil

Klage gegen E-Mail-Überwachung des BND als unzulässig abgewiesen

Mann blickt mit seinem Auge durch ein Schlüsselloch.
Pressemitteilung Nr. 35/2014 des BVerwG zum Urteil vom 28.05.2014, Az.: 6 A 1.13

Voraussetzung einer Feststellungsklage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen ist die eigene und konkrete Betroffenheit des Klägers. Dazu hätte der Telekommunikationsverkehr des Klägers, insbesondere sein E-Mail-Verkehr im Jahre 2010 im Zuge der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch den BND tatsächlich erfasst werden müssen. Solange sich nur die Möglichkeit nicht ausschließen lässt, dass auch von ihm versandte oder an ihn gerichtete E-Mails von der Überwachung erfasst waren, ist der Kläger nicht konkret betroffen. Von diesem Erfordernis kann auch nicht dann abgesehen werden, wenn der Kläger durch die Heimlichkeit der Überwachung einerseits und die gesetzlichen Löschungsansprüche andererseits in eine Beweisnot seiner tatsächlichen Betroffenheit gerät, weil damit letztlich eine allgemeine Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte eröffnet werden würde. Diese Kontrolle wird jedoch schon durch die G-10-Kommission des Bundestages gewährleistet.

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21. August 2019

Tweet eines Polizisten bei Fußballspiel nicht rechtswidrig

Polizei Einsatzwagen
Urteil des VG Düsseldorf vom 06.06.2019, Az.: 18 K 16606/17

Der Tweet eines Polizisten bei einem Fußballspiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg ist nicht rechtswidrig. Beim Spiel mit erhöhtem Risiko hatte der Polizist ein Foto der Gästefans auf Twitter hochgeladen mit dazugehöriger Beschreibung. Die Gästefans hatten sich zuvor, trotz Abwesenheit von Regen, Regencapes übergezogen, weswegen der Polizist tweetete, dass einige Fans dadurch die Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen, wie Pyrotechnik, erschweren wollten. Aus mehreren Gründen hatte dagegen ein Fan geklagt, welche auf dem Bild zu sehen ist. Ihre Feststellungsklage ist jedoch unbegründet, da die Frau auf dem Bild quasi nicht erkannt werden kann, der Polizist zur Gefahrenvorbeugung zur Absetzung des Tweets berechtigt war, und dieser sowohl inhaltlich, als auch sachlich richtig war.

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13. Mai 2019

Unterlassungsanspruch auch gegen Auftraggeber einer Werbemail möglich

Brief Icon mit Benachrichtigung
Urteil des LG Frankenthal vom 10.07.2018, Az.: 6 O 322/17

Ein ausgeübter Gewerbebetrieb und bestimmte Angehörige freier Berufe, wie etwa Rechtsanwälte, haben einen Unterlassungsanspruch nicht nur gegen die Firma, die unerwünschte Werbemails versendet, sondern auch gegen die Firma, die das Versenden der Mails beauftragt hat. Die Auftraggeberfirma haftet als Mitstörer, auch wenn die beauftragte Firma eigenständig handelte oder, wie in diesem Fall, fehlerhaft. Denn es reicht bereits aus, dass die Auftraggeberfirma an der Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes beteiligt war, indem sie den Auftrag erteilt hat und beim Empfänger der e-mail als das werbende Unternehmen auftritt. Ohne einen derartig strengen Maßstab wäre die Ausuferungsgefahr zu hoch.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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17. Juni 2013

Fräsverfahren

Urteil des BGH vom 07.05.2013, Az.: X ZR 69/11 a) Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte aufgrund einer mittelbaren Patentverletzung einen Schaden erlitten hat, ist in der Regel zu bejahen, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene mittelbare Verletzungshandlung stattgefunden hat. b) Dies gilt auch dann, wenn die mittelbare Patentverletzung nicht durch Liefern, sondern durch Anbieten eines der in § 10 Abs.1 PatG genannten Mittel begangen wurde.
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01. Februar 2010

Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich

Pressemitteilung Nr. 5/2010 zum Urteil des BVerwG vom 28.01.2010, Az.: 8 C 19.09

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 01.01.2008 in Kraft getretene Postmindestlohnverordnung die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mangels Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde das nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten. Damit ist die Klage gegen die Verordnung erfolgreich.
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02. Dezember 2009

Über Warenbeschreibung & den Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG

Urteil des LG Stuttgart vom 24.11.2009, Az.: 32 O 72/09 KfH

Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört es, dem Verbraucher Informationen über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen unter anderem Angaben über Material, Farbe und Größe. Steht ein anderer Unternehmer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einem, der diese Pflicht verletzt, hat er gegen diesen ein Unterlassungsanspruch, welcher aus dem Verbraucherschutz des § Abs. 1 Nr.4 BGB-InfoV abzuleiten ist. Ein solcher Unterlassungsanspruch wäre aber dann unzulässig, wenn der Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG eingreift. Dieser ist nach herrschender Ansicht aber nur einschlägig, wenn es sich um eine aktiv geltend gemachte Unterlassungsklage handelt.                            
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