Inhalte mit dem Schlagwort „Filesharing eines Computerspiels“

15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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18. September 2017

BGH: 15.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels

Frau schaut schockiert auf Abmahnungsschreiben
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 124/16

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht einfach mit dem Doppelten einer fiktiven Lizenzgebühr angesetzt werden. Er muss gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen bestimmt werden. Hierbei rechtfertigt das Angebot zum Herunterladen eines ganzen Films oder Musikalbums einen höheren Gegenstandswert als das Angebot nur eines Musiktitels. Berücksichtigt werden müssen auch Aktualität und Popularität des Werks. So ist für ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel kurz nach seinem Erscheinungstermin ein Wert von nicht unter 15.000 EUR angemessen.

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30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

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28. März 2014

Erschöpfung an Computerspiel nur bei Beibehaltung der Produktkombination

Urteil des LG Berlin vom 11.03.2014, Az.: 16 O 73/13

Der Produktschlüssel eines Filmsequenzen enthaltenden Spiels, der nur zusammen mit einem physikalischen Datenträger in Verkehr gebracht wurde, darf nicht ohne selbigen verkauft werden. Wird der Schlüssel verkauft und per Email zugesandt, das Spiel selbst dabei nur als Download angeboten, kann Erschöpfung von vornherein nicht eintreten, da das Spiel nicht in der Gestalt verkauft wird, in der es in Verkehr gebracht wurde.

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11. März 2013

Ehemann haftet bei Filesharing nicht für Ehefrau und Kinder

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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29. August 2011

Filesharing: Haftung für Ehegatten

Beschluss des OLG Köln vom 24.03.2011, Az.: 6 W 42/11

Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn ernsthaft auch ein Dritter für die Verletzungshandlung in Betracht kommt, wie der Ehegatte. Eine Störerhaftung kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Internetanschlusses erwachsene Hausgenossen nicht aufklärt und belehrt. Ob dies auch auf den Ehegatten zutrifft, ist zweifelhaft. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse kann mit Nichtwissen bestritten werden.
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