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30. April 2018

Illegale Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen dürfen ausgestrahlt werden

Verbot betreffend Videoaufnahmen
Pressemitteilung Nr. 72/2018 des BGH zum Urteil vom 10.04.2018, Az.: VI ZR 396/16

Einfallstor für den Investigativjournalismus: Ein Tierschützer war heimlich in einen Bio-Hühnerhof eingestiegen und hatte dort Erschreckendes gefilmt: Die angeblichen Bio-Hühner befanden sich in nahezu federlosem Zustand, lagen teils tot in den Ställen. Die Aufnahmen wurden dann mehrfach ausgestrahlt, was dem Hofbesitzer natürlich gar nicht passte. Der BGH entschied jetzt, dass eindeutig das öffentliche Informationsinteresse überwiege und insbesondere Endverbraucher über derartige Zustände in Kenntnis gesetzt werden müssen. Die Presse erfülle hier lediglich ihre Aufgabe als „Wachhund der Öffentlichkeit“.

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