150,- Euro für geklaute Filmkritiken
Urteil des LG Köln vom 23.09.2009, Az.: 28 O 250/09 Neben Filmen genießen auch deren Besprechungen und Filmkritiken urheberrechtlichen Schutz. Demzufolge dürfen auch diese nicht unerlaubt kopiert und veröffentlich werden. Wird aber dennoch das geschützte Material unberechtigt verwendet, stehen dem Nutzungsberechtigten Schadensersatzansprüche zu. Die Parteien des vorliegenden Falls betrieben beide eine Online-Plattform, über die sie Filmkritiken veröffentlichten. Die Beklagte kopierte von der Klägerin unberechtigter Weise einige Filmbesprechungen, um sie auf ihrer eigenen Plattform online zu stellen. Mit einem Arbeitsaufwand von rund drei Stunden pro Filmbericht sah das LG Köln einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- Euro pro Filmkritik als angemessen an.
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