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10. Februar 2014

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen der Marke CORDIUS und Cordia

Beschluss des BPatG vom 18.12.2013, Az.: 29 W (pat) 14/12

Zwischen der prioritätsjüngeren Marke CORDIUS und der älteren Marke Cordia liegt keine Verwechslungsgefahr vor, da die signifikanten geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen den beiden Markenwörtern sowohl klanglich, als auch schriftbildlich deutlich wahrnehmbar sind.  Richten sich die Vergleichsmarken an Fachkreise aus Handel, Wirtschaft und dem Finanzwesen, lassen diese bereits berufsbedingt eine angemessene Sorgfalt walten, aber auch der Durchschnittsverbraucher begegnet Finanzdienstleistungen grundsätzlich mit erhöhter Aufmerksamkeit.

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