Inhalte mit dem Schlagwort „Firmierung“

22. September 2014

Vollständige Angabe der Identität und Anschrift bei Eigenwerbung zwingend erforderlich

Urteil des OLG München vom 15.05.2014, Az.: 6 U 3500/13

Kommt ein Unternehmen nicht den nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG geforderten Informationspflichten nach, indem es im Rahmen einer Werbeanzeige, die als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen ist, keine Identität oder Anschrift angibt, so ist darin ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen. Gilt die Werbeanzeige für an der Aktion teilnehmende Franchisunternehmen, so kann es unter Umständen ausreichend sein, auf einen entsprechenden Internetauftritt mit weiteren Informationen zu verweisen. Handelt es sich dabei allerdings um Eigenwerbung, so ist es für das Unternehmen zumutbar, den Verbraucher über seine Identität und seine Anschrift hinreichend zu informieren.

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05. November 2009

Urteil zu Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Beschluss des Hanseatisches OLG Bremen, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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05. November 2009

Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.10.2009, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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