Inhalte mit dem Schlagwort „Fitnessstudio“

09. Juni 2022

Videoüberwachung im Fitnessstudio nicht datenschutzrechtlich zulässig

Kraftraum mit Kraftgeräten
Urteil des VG Ansbach vom 23.02.2022, Az: AN 14 K 20.00083

Fitnessstudiobetreiber können keine Videoüberwachung über den gesamten Trainingsbereich anbringen, um beispielsweise Diebstählen, Sachbeschädigungen oder gar sexuellen Übergriffen zuvorzukommen und diese gegebenenfalls aufklären zu können . Die permanente Überwachung der Trainierenden stellt einen erheblichen Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zudem kann eine Einwilligung der Trainierenden in die Videoüberwachung nicht in der bloßen Kenntnisnahme der Hinweise auf die Videoüberwachung in den Datenschutzhinweisen und Hinweisschildern an der Eingangstür des Fitnessstudios gesehen werden, so das VG Ansbach in seinem Urteil.

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16. April 2021

Preiswerbung ohne Angabe der Servicegebühr ist unzulässig

Junge Frau trainiert mit einer Hantel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.02.2021, Az.: 6 U 269/19

Die Werbung eines Fitnessstudios mit den vom Kunden zu zahlenden Monatsbeiträgen ist wettbewerbswidrig, wenn die Preisangabe mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, welches auf eine zusätzlich zu zahlende Servicegebühr hinweist. Das Fitnessstudio hätte den Gesamtpreis angeben müssen. Die Aufspaltung der Angabe von Teilpreis und einem weiteren Betrag diene hier nur dazu, den angegebenen Monatspreis unter der psychologisch wichtigen Schwelle von 30 € zu halten, weshalb die Aufspaltung auch nicht ausnahmsweise zulässig sei. Auch sei unerheblich, dass andere Fitnessstudios ähnlich handeln, so das Gericht.

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10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

AdobeStock_368383781; Sorry, we are closed Schild vor verschwommenem Fitnessstudio.
Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

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23. November 2018

„Olympia-Special“ eines Fitnessstudios verstößt nicht gegen das Olympiaschutzgesetz

Frau im Fitnessstudio mit Hantel
Pressemitteilung Nr. 53/2018 vom 12.11.2018 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M., Az.: 6 U 122/17

Wirbt ein Unternehmen mit den nach dem Olympiaschutzgesetz geschützten Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ lediglich als Synonym für eine hervorragende Leistung (hier: „Olympia Special“, „wir holen Olympia in den Club“) und bezieht sich in der Werbung zudem rein zeitlich auf parallel stattfindende Olympische Spiele, liegt kein Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz vor. Anders kann es hingegen dann aussehen, wenn ein sog. unlauterer Imagetransfer stattfindet. Hierzu müsste die Werbung jedoch dahingehend verstanden werden, dass die Leistung qualitativ mit den Olympischen Spielen vergleichbar wäre, was dabei vorliegend gerade nicht der Fall ist.

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20. März 2014

AGB eines Fitnessstudios

Urteil des LG Koblenz vom 19.12.2013, Az.: 3 O 205/13

Folgende AGB eines Fitnessstudiobetreibers sind unwirksam:

-Eine Sperrung der Mitgliedskarte bei ausbleibenden Zahlungen, insoweit die Klausel die Bedingungen der Sperrung nicht näher beschreibt;

- Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsgrundes wegen Schwangerschaft;

- Zustimmung zur Videoberwachung, insoweit nicht hinreichend konkretisiert wird, welche Bereiche von der Videoüberwachung betroffen sind.

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16. Februar 2010

Geld ist eben nicht gleich Geld: „Barzahlung unerwünscht…“

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 04.06.2009, Az.: 271 C 1391/09

Die Forderung des Betreibers eines Fitnessstudios gegenüber dem Kunden, die Mitgliedsbeiträge plötzlich per Banküberweisung oder mittels einer Zahlung für 3 Monate im Voraus begleichen zu müssen, obwohl bei Vertragsabschluss eine Barzahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart wurde, berechtigt den Kunden wegen einseitig erfolgter wesentlicher Änderung des Vertrages zur fristlosen Kündigung.
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28. April 2009

Sport ist Mord

Pressemitteilung des LG Coburg vom 20.03.2009, Az.: 23 O 249/06 Wegen der hohen Verletzungsgefahr seiner Mitglieder treffen den Studiobetreiber eines professionellen Fitnessstudios hohe Kontrollanforderungen. Sofern es durch mangelhafte und / oder nicht fachkundige Gerätekontrollen zu Personenschäden kommt, muss das Fitnessstudio dem Geschädigten Schmerzensgeld und die künftigen Folgekosten erstatten. Die Mitglieder dürfen sich auf einen ordnungsgemäßen Zustand der Trainingsgeräte verlassen.
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