Inhalte mit dem Schlagwort „Flaschenpfand“

31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

Geldmünzen liegen vor zwei grünen Pfandflaschen
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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17. Juni 2020

Getränkewerbung mit Preisen exklusive Flaschenpfand ist zulässig

Getränkekisten blau
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 6 U 90/19

Getränkeverkäufer müssen keine Gesamtpreise angeben: Entgegen der Ansicht des klagenden Wettbewerbsverbandes entschied das Gericht, die Auszeichnung von Preisen exklusive Pfand sorge für Transparenz, vermeide Rechenfehler und wahre so die Interessen der Verbraucher. Außerdem seien letztere es seit vielen Jahren gewohnt, dass neben dem Getränkepreis noch der Pfandbetrag angegeben wird. Hinzu kommt, dass das Flaschenpfand keinen Preisbestandteil darstellt, da man hierfür keine Gegenleistung erhält. Gestützt werden kann dies zudem auf § 1 Abs. 4 Preisangabengesetz (PAngV), worin explizit gefordert wird, keinen Gesamtbetrag zu bilden.

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