Inhalte mit dem Schlagwort „Flugbuchung“

05. Dezember 2022 Top-Urteil

Internetanbieter müssen Zahlungsmöglichkeiten entgeltfrei anbieten

Urteil des BGH vom 28.07.2022, Az.: I ZR 250/20

Wird auf einer Preisvergleichs-Website im Auswahlmenü ein Preis angegeben, der nur bei einer oder wenigen (nicht gängigen) Zahlmethoden zutrifft, und ist der Preis bei der Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln höher, so ist dies unzulässig. Auch der Einwand des Beklagten, dass es sich lediglich um eine Servicepauschale handle, ändere daran nichts. Dies stelle aus Sicht des Verbrauchers ebenfalls ein Entgelt dar, so der BGH. Im vorliegenden Fall wurde auf einer Flugvergleichs-Website in der Vergleichsansicht ein Preis angegeben, der nur bei Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte zutraf und bei spätere Auswahl einer anderen Zahlmethode anstieg.

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17. Januar 2022

Zusatzgebühr bei der Online-Flugbuchung muss für den Verbraucher erkennbar sein

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Urteil des BGH vom 24.08.2021, Az.: X ZR 23/20

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche "Servicegebühr" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" in gleicher Höhe kompensiert wird.

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17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

Hand hält Handy in der Hand Flug buchen online
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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16. November 2020

Preistransparenz bei der Flugbuchung: Aufschlüsselung des Endpreises zu Beginn der Buchung

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 03.09.2020, Az.: 23 U 34/16

Das KG Berlin kam bei einer Klage des vzbv gegen die Airline EasyJet zu dem Ergebnis, dass Fluggesellschaften zu Beginn des Buchungsvorganges die Zusammensetzung des Endpreises erläutern müssen. So muss für den Kunden von Anfang an ersichtlich sein, inwiefern Steuern und Gebühren zu dem reinen Flugpreis hinzutreten. Erst diese Transparenz ermögliche es dem Verbraucher die Preise verschiedenster Fluggesellschaften zu vergleichen und eine mögliche Preiserhöhung aufgrund erhöhter Steuern nachzuvollziehen.

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30. Oktober 2017

Zahlungspraxis von expedia.de ist rechtswidrig

Grafik, auf der eine Weltkugel mit einem Reisekoffer, Flugzeug, Palmen und dergleichen abgebildet ist
Urteil des LG Berlin vom 01.08.2017, Az.: 16 O 362/16

Wer ein Reiseportal unterhält, ist für den Zahlungsvorgang zwischen Reiseanbieter und Verbraucher verantwortlich. Verlangt der Reisevermittler für die gängigen Zahlungsmittel eine Gebühr und ist die einzig kostenfreie Zahlungsmethode höchst unüblich, handelt der Vermittler rechtswidrig. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren für die gängigen Zahlungsmittel über die Kosten hinausgehen, die dem Reiseportal tatsächlich entstehen.

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06. Dezember 2016

Fälligkeit des vollständigen Flugpreises bereits bei der Buchung ist zulässig

Flugtickets und goldene Kreditkarte auf einem Tablet
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14

a) Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- oder Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechts des Personenbeförderungsvertrags.

b) Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, nach der der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.

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31. Oktober 2016

EuGH soll Fragen hinsichtlich der Gestaltung von Flugpreisen klären

Mann hält Tablett in seinen Händen. Geöffnet ist eine Flugbuchungsseite im Internet.
Beschluss des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 220/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 3 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen die in den Buchstaben b, c und d genannten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung ihrer Flugpreise in der ihnen tatsächlich entstehenden Höhe ausweisen müssen und daher nicht teilweise in ihre Flugpreise gemäß dem Buchstaben a dieser Bestimmung einbeziehen dürfen?

2. Ist die Bestimmung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Regelung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihre Grundlage im Unionsrecht hat, entgegensteht, nach der von Kunden, die einen Flug nicht angetreten oder storniert haben, dafür kein gesondertes Bearbeitungsentgelt erhoben werden kann?

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30. Mai 2016

„Entropay“ in Deutschland kein gängiges Zahlungsmittel bei Online-Flugbuchungen

rechte Hand hält eine Kreditkarte um online etwas zu bezahlen. DIe andere Hand gibt die Daten mittels einer Tastatur ein
Urteil des LG Berlin vom 12.01.2016, Az.: 15 O 557/14

Wird einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kunden eines Online-Buchungsportals nur die Möglichkeit der kostenlosen Zahlung in Form eines in Deutschland nicht verbreiteten Zahlungsinstruments namens „Entropay“ gegeben, so ist dies unzulässig.

Gibt der Anbieter zudem an, dass bei bestimmten Zahlweisen der jeweilige Zahlungsdienstleister den Zahlungsempfänger mit 0,8 bis 2,5 % des zu transferierenden Betrages belaste, obwohl der Wert derart überstiegen wird, dass für den Einsatz bestimmter Kreditkarten bis zu 5 % des zu zahlenden Flugpreises zu zahlen sind, so stellt dies ebenfalls unzulässiges wettbewerbswidriges Verhalten dar.

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29. März 2016

„Ticketschutz“ im Rahmen von Flugbuchung muss auf „Opt-in“ Basis angeboten werden

Notebook mit Weltkarte, Koffer und Papierflieger, Aufschrift "booking", Reise
Urteil des OLG München vom 16.07.2015, Az.: 6 U 4681/14

Hat der Kunde eines Flugbuchungsportals im Rahmen seiner Buchung die Möglichkeit, einen sogenannten „Ticketschutz“ als Zusatzversicherung abzuschließen, so muss diese Verpflichtung zur Zahlung fakultativer Zusatzkosten gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO auf „Opt-in“ Basis erfolgen. Dem Kunden muss es insbesondere möglich sein, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen. Werden zwei Entscheidungsalternativen etwa durch räumliche Anordnung nicht so klar und transparent dargestellt, dass der Kunde sie als gleichwertig wahrnimmt und daher ausreichend vergleichen kann, so wird diesem nicht, wie durch die Verordnung gefordert, eine bewusste Auswahlentscheidung ermöglicht.

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17. Februar 2016

Fluggesellschaft darf vollständige Flugpreiszahlung bei Buchung verlangen

Flugtickets_auf_Tablet
PM Nr. 41/2016 zum Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, stellen keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt.

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