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02. Januar 2015

Zum „Opt-in“-Erfordernis bei Flugbuchungen im Internet

Grüne Taste mit Flugzeug-Symbol auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.2014,Az.: 6 U 148/13

Werden bei der Buchung von Flügen im Internet fakultative Zusatzleistungen angeboten, müssen diese dem „Opt-in“-Erfordernis entsprechen. Dieses ist dann erfüllt, wenn dem Verbraucher sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Annahme einer solchen Leistung fortzusetzen, gegeben wird. Auch die Ausgestaltung eines Buchungsvorganges, bei dem der Verbraucher sich für eine der beiden Varianten entscheiden muss, um fortfahren zu können, wird dem Erfordernis gerecht. Entscheidend ist nur, dass beide Alternativen gleichwertig und klar für den Verbraucher erkennbar sein müssen.

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