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18. September 2019

Eilantrag unzulässig – Speicherung von Fluggastdaten gerechtfertigt

Fotolia_238735832: Flugzeug startet von der Startebahn eines Flughafens
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Wiesbaden vom 23.08.2019, Az.: 6 L 807/19.WI

Nach dem deutschen Fluggastdatengesetz ist das Bundeskriminalamt verpflichtet die Fluggastdaten von Passagieren zu speichern. Dadurch sollen terroristische Straftaten und schwere Kriminalität verhindert werden. Der Antrag auf Unterlassung der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten ist mitunter unzulässig, wenn kein Rechtsschutzinteresse vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Passagier die Fluggastdatenspeicherung bei vorherigen Flügen widerspruchslos hingenommen hat.

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