Pflichten eines Patentanwalts bei Anmeldung eines Gebrauchsmusters
Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.04.2009, Az.: 6 U 222/07
Ein Patentanwalt, der mit der Anmeldung eines Gebrauchsmusters beauftragt ist und Kenntnis davon hat, dass im Ausland eine parallele Schutzrechtsanmeldung des Mandanten vorbereitet wird, ist gehalten zu klären, ob die Anmeldung erfolgt ist und auf eine positive Antwort hin die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch zu nehmen. ...