Inhalte mit dem Schlagwort „Folgeverfahren“

19. März 2013

Zuständigkeit für Urheberrechtstreitigkeiten erfasst auch die Folgeverfahren und Ansprüche

Urteil des OLG Rostock vom 15.01.2013, Az.: 2 UH 1/12 Der Kläger hat Ansprüche aus einem außergerichtlichen Vergleich geltend gemacht, dem ein nach dem Urheberrecht zu begründender Sachverhalt zugrunde liegt. Nun stritten das AG Rostock und das AG Ludwigslust um die Zuständigkeit für dieses Verfahren, denn das AG Rostock ist für allgemeine Urheberrechtsstreitigkeiten zuständig. Allerdings ist der Begriff der Urheberrechtsstreitsache weit auszulegen  und umfasst somit alle Ansprüche aus dem Urheberrecht sowie alle daraus hergeleiteten Ansprüche und Folgeverfahren.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a