Form der Legofigur bleibt als Gemeinschaftsmarke geschützt
Die Nichtigkeitsklage der Best Lock Gesellschaft, die auf die Nichtigerklärung der Eintragung der Legofiguren-Form als Gemeinschaftsmarke gerichtet war, wurde vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen. Best Lock hatte nicht dargetan, warum die Form der Ware durch ihre Art selbst bedingt sein soll. Außerdem stellte das Gericht entgegen der Ansicht von Best Lock fest, dass offensichtlich keine technische Wirkung mit der Form der Ware verbunden ist, da die Wirkung der Form lediglich dem Zweck dient, menschliche Züge darzustellen und gerade nicht der Zusammensetzung mit ineinander steckbaren Bausteinen.