Inhalte mit dem Schlagwort „Formerforderniss“

25. Oktober 2010

Widerspruchseinlegung mittels e-Mail nicht möglich

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.09.2010, Az.: L 18 AL 76/10

Ein per einfacher e-Mail eingelegter Widerspruch gegen einen mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid genügt den zur Widerspruchseinlegung erforderlichen Formerfordernissen nicht. Gesetzlich erforderlich wäre in jedem Fall die Schriftform. Zwar kann ein Widerspruch elektronisch übermittelt werden, zur Einhaltung der Schriftform wäre aber hier die Zusendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur notwendig gewesen. Sofern man auf das Schriftformerfordernis hingewiesen wird und die Möglichkeit bekommt, die mangelnde Schriftform innerhalb einer angemessenen Frist zu heilen, diesbezüglich aber nicht weiter tätig wird, scheidet eine Widereinsetzung in die Widerspruchsfrist aus.
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10. Juni 2009

Fehlende Unterschrift bei Berufungsschrift

Beschluss des BGH vom 07.05.2009, Az.: VII ZB 85/08

Eine unvollständige Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, genügt den Formerfordernissen jedenfalls dann, wenn die nach § 519 ZPO erforderlichen Angaben vorhanden sind und sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen.

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