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31. August 2009

Formulierung einer Unterlassungserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 14.05.2009, Az.: 4 U 192/08

In der Formulierung einer Unterlassungserklärung sind der Begriff "Werbemitteilung" und das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als hinreichend bestimmt anzusehen, um die unverlangte Zusendung von Werbe-Emails zu beschreiben. Das Wesentliche bei einer solchen Verletzungshandlung ist nicht der Inhalt der Email, sondern die Belästigung durch ungerechtfertigte Email-Übermittlungen.
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