Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
Pressemitteilung des SG Mainz vom 20.02.2014, Az.: S 10 AS 1166/13
WeiterlesenEine Klageerhebung per E-Mail ist nur zulässig, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ohne diese Signatur liegt keine formgerechte Klageerhebung vor, was die Abweisung der Klage zur Folge hat.