Inhalte mit dem Schlagwort „Foto“

25. April 2012

Paparazzi und Kleinkriminelle

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12

Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

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24. Oktober 2011

„Vorschaubilder II“

Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH zum Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor, wenn über die Internetsuchmaschine von Google urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder ("thumbnails") aufgerufen werden können. Ein Eingriff in das Urheberrecht ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung nur gegenüber einem Dritten erteilt wurde und eine Abbildung eines Werkes von diesem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.
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04. Oktober 2011

Quer- oder Hochformat?

Urteil des AG München vom 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11 Ist bei einem Vertrag über die Erbringung einer fotografischen Auftragsarbeit, für den Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich, dass die Aufnahme im Querformat gewünscht war, so wird dies zum Vertragsinhalt.
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29. September 2011

Christo & Jeanne-Claude: Urheberrechtlich geschützte Verhüllungsaktionen

Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az.: 16 O 484/10 Die Verhüllungsaktionen u.a. an Gebäuden und bekannten Bauwerken der Künstler Christo & Jeanne-Claude sind weltbekannte Unikate. Wer Fotografien dieser urheberrechtlich geschützten Werke im Internet vervielfältigt und öffentlich zugänglich macht, haftet dem Inhaber der Rechte am abgebildeten Motiv als Störer.
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18. August 2011

Die geschminkte „Wahrheit“ darf nicht verbreitet werden

Urteil des LG Hamburg vom 27.05.2011, Az.: 324 O 648/10      Eine nachträgliche Bildbearbeitung, die über unbedeutende Veränderungen hinaus geht, hebt die zuvor erteilte Einwilligung in die Verbreitung des Bildes auf. Auf dem Originalbild hatte die Klägerin ein natürliches Erscheinungsbild und wirkte ungeschminkt. Nachträglich wurde der Lidschatten, durch eine Bildbearbeitung, deutlich stärker hervorgehoben, so dass der Eindruck entstand sie sei jemand, der sich in auffälliger Weise schminkt.
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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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05. Oktober 2010

Fiktive Lizenzgebühr bei Werbung mit Promifoto

Urteil des HansOLG Hamburg vom 10.08.2010, Az.: 7 U 130/09

Wird ein Paparazzibild ohne Kenntnis des fotografierten Promis zu Werbezwecken verwendet, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Denn der Verlag erlangt durch die Verwendung zur Werbung einen vermögenswerten Vorteil, indem der Prominente unentgeltlich als Werbeträger missbraucht wird.
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05. Oktober 2010

Keine zusätzliche Lizenzgebühr bei Verwendung von Fotos für E-Paper-Ausgabe einer Print-Zeitung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08 Ein Verlag darf die für eine Print-Zeitung lizensierten Fotografien ohne Zahlung weiterer Lizenzgebühren grundsätzlich auch für ein E-Paper verwenden. Ein freier Fotograf forderte für diese Nutzung im Rahmen der Lizenzanalogie jedoch Schadensersatz. Das OLG Düsseldorf folgte dennoch der Ansicht der Sachverständigen, wonach bei einem der gedruckten Zeitung identischen E-Paper, welches gegen Bezahlung zum Download steht und nur geringe Auflagenzahlen hat, regelmäßig keine weitere Lizenzgebühr zu zahlen sei. Lediglich in Sonderfällen –beispielsweise wenn die Urheberbenennung fehle- sei ein Aufschlag zu bejahen.
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27. August 2010

Schmerzensgeld bei Darstellung in schlechtem Licht nicht ohne weiteres

Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.11.2010, Az.: 6 U 54/09

Wird ein Foto einer Person, das mit ihrer Zustimmung erstellt wurde, in einem negativem Kontext veröffentlicht, stellt dies zwar eine Persönlichkeitsverletzung dar. Einen Schmerzensgeldanspruch begründet eine solche aber erst dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung rechtfertigt, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens.
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09. April 2010

Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze in Glosse erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 18.02.2010, Az.: 1 BvR 2477/08

Die auszugsweise Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens in der Glosse einer Online-Ausgabe einer Zeitung ist zulässig, wenn sich dies nicht schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Anwalts auswirkt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Vorliegend wurde auf eine einfache Anfrage der Online-Zeitung das scharf formulierter Antwortschreiben in einem Artikel auszugsweise abgedruckt. Dies wirke sich jedoch nicht abträglich auf das Ansehen des Anwalts aus.
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