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Inhalte mit dem Schlagwort „Fotografie“
04. Oktober 2011 Urteil des AG München vom 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11 Ist bei einem Vertrag über die Erbringung einer fotografischen Auftragsarbeit, für den Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich, dass die Aufnahme im Querformat gewünscht war, so wird dies zum Vertragsinhalt.
Weiterlesen 05. September 2011 Urteil des LG Hamburg vom 11.03.2011, Az.: 308 O 16/11
Online-Buchhändler haften erst bei positiver Kenntnis oder wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Rechtsverletzung aufdrängt.
Weiterlesen 10. Februar 2011 Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind. Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
Weiterlesen 20. Juli 2009 Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
Weiterlesen 16. März 2009 Urteil des LG München I vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07 Besitzt ein Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an seiner Fotografie ist jede unberechtigte Verwendung seiner Fotografien regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung mit Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung. Auch bei Fotografen aus dem Ausland, insbesondere den USA und England, ist das deutsche Urhebergesetz gemäß §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 121 Abs. 4 UrhG anwendbar.
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