Inhalte mit dem Schlagwort „Fotoklau“

29. September 2014

10-facher Lizenzschaden ist als Streitwert bei Fotoklau in privater eBay-Auktion angemessen

Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.08.2013, Az.: 6 W 31/13

Werden Fotos zum Zwecke privater eBay-Auktionen ohne Zustimmung des Urhebers verwendet, so bemisst sich der Streitwert des Unterlassungsanspruchs anhand des ihm drohenden Lizenzschadens. Dies ist insbesondere angemessen angesichts des wirtschaftlichen Interesses des Urhebers, weitere Verstöße gegen sein geistiges Eigentum abzuwehren, sowie daraus resultierende Vermögenspositionen zu verteidigen. Um dem personenbezogenen Schutz des Urhebers gerecht zu werden, ist in diesem Fall eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes nicht ausreichend, vielmehr wird der Lizenzschaden mit dem Faktor zehn multipliziert. Nicht ausschlaggebend für die Festlegung des Streitwerts sind hingegen generalpräventive Überlegungen, wie die Abschreckung von Nachahmern.

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26. Februar 2013

Streitwert bei Bilderklau für eBay-Auktion

Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13 Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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14. Januar 2013

20 Euro Schadensersatz für Fotoklau bei eBay

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.10.2012, Az.: 23 S 66/12

Wird ein im Rahmen einer privaten eBay-Versteigerung verwendetes Foto von anderen Usern zur Präsentation ihrer Produkte geklaut, kann dies einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 Euro pro Foto rechtfertigen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich hierbei unter anderem nach dem für den Artikel erzielten Preis, der Häufigkeit der widerrechtlichen Nutzung sowie dem gestalterischen Niveau der Bilder.

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