Zur Reichweite der Nutzungsrechte bei Model-Release-Verträgen

Wer als Fotomodel bei einem Shooting teilnimmt, das auf einer sog. „Time for Print“- Abrede basiert, erteilt dem Fotografen die Befugnis zur kommerziellen Verwertung der Fotografien. Publiziert der Fotograf die Bildnisse unter weitreichender Veränderung des Originalbildes, kann dies ggf. das Persönlichkeitsrecht des Models verletzen. So etwa, wenn auf der nackten Brust des Models zu Zensurzwecken „Stinkefinger-Icons“ montiert werden, ohne dass dafür eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde.