YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Videoclips
Urteil des LG Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09
YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte bei den von anonymen Nutzern eingestellten Videos. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen des „Zu-Eigen-Machens“ fremder Inhalte, da sich die Videos aus der Sicht eines objektiven Beobachters zumindest auch als eigene Videos der Internetplattform darstellen.
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