Inhalte mit dem Schlagwort „Fotos“

29. Juli 2022

Verfallene Burg – ein „Lost Place“?

baufällige Ruine mit Lichteinfall und Bauschutt auf dem Boden
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.04.2021, Az.: 142 C 14251/20

Eine verfallene mittelalterliche Burg darf als "lost Place" bezeichnet werden. Dies entschied das AG München. Der Betreiber einer Website hat Fotos des historischen Schlosses auf seinem Blog unter der Rubrik "Lost Places" veröffentlicht. Die Klägerin, eine amerikanische Gesellschaft und Eigentümerin der Burg, machte daraufhin Schadensersatzansprüche wegen Verletzung "moralischer Rechte" geltend. Diese hat das Gericht vollständig abgewiesen: Die Gesellschaft als juristische Person könne nicht Inhaberin der Urheberrechte sein. Zudem handele es sich bei der Bezeichnung als "lost Place" um eine offenkundig wahre Tatsachenbehauptung.

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14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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27. April 2020

Feuerwehr darf „Blaulicht-Fotografie“ zur Verfügung stellen

Einsatzfahrzeug der Feuerwehr mit Blaulicht uaf dem Weg zum Einsatz
Pressemitteilung zum Urteil des LG München I vom 24. 04.2020, Az.: 37 O 4665/19

Die Feuerwehr darf Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen. Durch die Presseberichte der Feuerwehr sei die neutrale Berichterstattung nicht gefährdet, da der Bericht keine boulevardmäßige Illustration oder redaktionelle Elemente enthält. Zudem richten sich der Presseberichte der Feuerwehr gezielt an Redaktionen sowie an die Presse im Allgemeinen. Außerdem bestehe für Journalisten stets die Möglichkeit selbst Fotos vom Einsatzort der Feuerwehr zu fertigen.

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16. März 2015

Schadensersatz bei der Verwendung eines Bildes mit eingeschränkter Urheberbezeichnung per Mausover

Urheberrechtsgesetz
Urteil des AG Düsseldorf vom 03.09.2014, Az.: 57 C 5593/14

Eine Urheberkennzeichnung, die lediglich beim Überstreichen mit dem Mauszeiger (Mausover) erkennbar wird, ist mangels dauerhafter Darstellung und der Möglichkeit des gänzlichen Unterbleibens auf mauslosen Endgeräten unzulässig. Bei Berechnung des Schadensersatzes im Rahmen der Lizenzanalogie ist die angemessene Lizenz bei bloßem Verweis auf die MFM-Empfehlungen ohne näheren Vortrag im Einzelfall zu reduzieren, im Fall einer kurzen Nutzungsdauer in Höhe von 20%. Ein Verletzerzuschlag ist in Höhe von lediglich 75% vorzunehmen, wenn der Urheber eingeschränkt nur per Mausover genannt wird und damit lediglich für einen Teil der Nutzer einer Internetseite ersichtlich ist.

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10. September 2014

Intime Fotos müssen nach der Beendigung einer Beziehung gelöscht werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13

Werden intime Fotos während einer Beziehung in gegenseitigem Einverständnis angefertigt, so müssen diese nach Beendigung der Beziehung gelöscht werden, sofern einer der Ex-Partner dies wünscht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch den Widerruf einer Einwilligung in solche Fotografien, sofern der Kernbereich der Intimsphäre davon betroffen ist.

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28. August 2014

Identifizierende Berichterstattung über Hochzeit im Gefängnis ist unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.07.2014, Az.: 12 O 207/14

Eine Berichterstattung über die Hochzeit eines Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt, die nicht oder nur teilweise verpixelte Fotos und Videoaufnahmen beinhaltet, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Braut und ihres Sohnes. Das öffentliche Informationsinteresse reicht nicht aus, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen, da der Ursprung und die Rechtfertigung des öffentlichen Interesses allein in der Person des Ehemanns liegen und es sich bei diesem nicht um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelt.

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28. April 2014

Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Beweisfotos von Personen machen

Urteil des AG Bonn vom 28.01.2014, Az.: 109 C 228/13

Ein selbst ernannter Ordnungshüter, der in einem Naturschutzgebiet zum Zwecke der Beweissicherung heimlich Fotos von begangenen Ordnungswidrigkeiten macht, verletzt das Recht am eigenen Bild als Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen. Das Recht am eigenen Bild sei in diesem Fall stärker zu bewerten als der Naturschutz, da insbesondere zu berücksichtigen sei, dass der „Ordnungshüter“ die Betroffenen während ihres Aufenthalts im Naturschutzgebiet systematisch überwachte und er anstelle der zuständigen Ordnungsbehörde tätig wurde.

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02. April 2014

Nutzungsrechte an Fotos bei Adressierung einer Website mit einer zweiten Domain

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: 57 C 14411/12

Räumt ein Webdesigner einem Kunden im Rahmen der Erstellung eines Internetauftritts Nutzungsrechte an Fotos ein, so ist - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - der Zugang der Website über bis zu zwei Domains vom Vertragszweck und damit auch vom eingeräumten Nutzungsrecht erfasst.

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18. März 2014

Haftung eines Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte in Kalender

Urteil des LG Hamburg vom 11.10.2013, Az.: 310 O 111/13

Ein Onlinebuchhändler, der einen von einem Dritten herausgegebenen Kalender mit urheberrechtswidrigen Inhalten vertreibt, ist für die rechtswidrige Verbreitung der Fotografien in dem Kalender als Täter verantwortlich, da er den objektiven Tatbestand der Verbreitung als Betreiber der Internetseite selbst verwirklicht. Vorsatz oder Kenntnis, eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu begehen, sind dafür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruches liegen dagegen nicht vor.

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