EuGH: Kein weltweites Recht auf Vergessenwerden
2014 hat der Europäische Gerichtshof bereits mit einem Grundsatzurteil ein Recht auf Vergessenwerden eingeführt im Internet eingeführt.
Dazu entschied der EuGH nun, dass Suchmaschinenbetreiber, Links zu bestimmten Informationen, die bei einer Suche nach einem bestimmten Namen auftauchen, nicht weltweit aus ihrer Ergebnisliste löschen müssen. Allerdings sollen die Ergebnisse in allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden, da durch die Tätigkeit einer Suchmaschine die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten erheblich beeinträchtigt werden können.