Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.09.2013, Az.: OVG 6 S 46.13 Wenn schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen vorliegen, besteht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. So muss z.B. keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Abgeordneten des Bundestages die Sachleistungspauschale auf eine bestimmte Art und Weise in Anspruch genommen haben.
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