Inhalte mit dem Schlagwort „Freihaltebedürfnis“

07. April 2011

Wortmarke „Cone“ aufgrund Freihaltungsbedürfnis nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.02.2011, Az.: 26 W (pat) 512/10 Der Marke „Cone“ fehlt es an dem notwendigen Mindestmaß an Unterscheidungskraft. Das Wort „Cone“ stammt aus dem Englischen und ist im Deutschen mit „Kegel, Konus“ zu übersetzen. Die Bezeichnung ist daher geeignet, die Form von Sitzmöbeln zu beschreiben. Ferner besteht für die angemeldeten Planungsdienstleistungen ein enger, sachlich beschreibender Bezug. Insoweit handelt es sich bei Kegeln um eine geometrische Grundform, die Innenarchitekten sowohl bei der Gestaltung von Innenräumen verwenden, als auch Möbelentwürfen zugrunde legen.
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23. Juli 2010

„Froschkönig“ für alle Schmuckhersteller freihaltebedürftig

Entscheidung des BPatG vom 16.06.2010, Az.: 28 W (pat) 123/09

Die Marke "Froschkönig" ist trotz möglicher Verwendung durch den Markeninhaber über einen Zeitraum von 13 Jahren nicht für Schmuckwaren schutzfähig. Da solche oftmals durch ihre Motive definiert werden, ist der Begriff als beschreibend anzusehen. Es besteht insofern ein Freihaltungsinteresse, so dass die Löschung der Marke durch das DPMA zulässig war.

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08. April 2010

„Fizzy Party Mix“

Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 76/09 Die Wortmarke "Fizzy Party Mix" ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) für einzelne Waren wie Aromastoffe für Getränke und Backwaren (Klasse 30) eintragungsfähig. Für "Fizzy Party Mix" besteht darüber hinaus allerdings für Waren ein Freihaltebedürfnis nach § 8 MarkenG, welche spritzig und sprudelnd sein können und zudem als Party-Mischung vertrieben werden.  Demzufolge können solche Waren nicht mit dieser Wortmarke eingetragen werden.
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