Gehören Freilose zur Bemessungsgrundlage für die Lotteriesteuer?
Urteil des BFH vom 19.08.2009, Az.: II R 16/07
Mit gekauften Losen gewonnene Freilose, die ohne weiteren Einsatz zur erneuten Teilnahme an der Lotterie berechtigen, aber kein Recht auf Rückzahlung des Lospreises gewähren, beeinflussen die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer nicht.
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