Inhalte mit dem Schlagwort „Fremde Marke“

07. Februar 2017

Zu den Anforderungen an eine Markennennung in einem Werbemittel

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.11.2016, Az.: 6 U 63/16

Ein zu Werbezwecken verwendetes Zeichen einer fremden Marke kann im Rahmen einer Markennennung nach § 23 Nr. 3 MarkenG nur dann gerechtfertigt sein, wenn das streitgegenständliche Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zweifelfrei als fremde Marke und somit nicht als eigene Marke für das Produkt des Verwenders zu verstehen ist. Ein entsprechender Sternchen-Hinweis scheidet hierfür schon grundsätzlich aus, wenn die Auflösung in nahezu unlesbar kleiner Schrift und statt unmittelbar neben der Markennennung erst am unteren Rand der Seite oder durch Einbindung in den Fließtext der Produktinformation erfolgt.

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25. Juni 2014

Rangfolge beim Anzeigen von Apps in App-Stores

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.06.2013, Az.: 5 W 31/13

Die Beeinflussung durch die Verwendung einer fremden Marke zur Anzeige seiner eigenen App in einem App-Store, sodass die App als Suchergebnis in der Rangfolge früher angezeigt wird, ist wettbewerbswidrig, wenn dies eine gezielte Behinderung darstellt und es anderen Wettbewerbern unmöglich gemacht wird, sich mit lauteren Methoden im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden angemessen zu verwirklichen.

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06. März 2014

Verwendung einer fremden Marke für Werbezwecke

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2013, Az.: 6 U 177/13

Werden im Rahmen eines Gewinnspiels bei der Auslobung von Konzertkarten Marken genannt, unter denen das Konzert geschützt ist, ist die Verwendung der fremden Marken dann durch § 23 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt, wenn für die Bezeichnung der Gewinne eine schlichte und zurückhaltende Darstellung gewählt wird, die über die Grenzen der notwendigen Leistungsbestimmung nicht hinausgeht.

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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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08. Januar 2010

Keine selbstlose Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 30.12.2009 Az.: 25 W (pat) 76/05

Eine Werbeagentur handelt bösgläubig, wenn sie eine ausländische Marke im Inland in der Absicht registriert, Parallelimporteuren das Nutzen dieser Marke zu untersagen. Hier darf unterstellt werden, dass die Marke nicht als Teil einer Vorratsregistierung, sondern mit dem Grundgedanken des Weiterverkaufs an einzelne Dritte erworben wurde. Die Aussage der altruistischen Reservierung des Markennamens um den Wettbewerb zu fördern kommt nicht gegen die Vermutung an, dass mit der Registrierung wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.
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