Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon
Derjenige, der sich an eine fremde Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder auf Amazon anhängt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, da er die Lichtbilder nicht in eigener Person öffentlich zugänglich macht. Vielmehr nutzt er lediglich eine andernorts erfolgte öffentliche Zugänglichmachung für eigene Angebotszwecke. Es fehlt daher an einer täterschaftlichen Verletzung. Für eine solche wäre die Kontrolle über das Bereithalten des Bildes erforderlich.