Inhalte mit dem Schlagwort „Fremdsprachenangebot“

27. November 2015

Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

Bücher mit Stiften, Büchern und Apfel auf einem Lehrerpult vor einer Tafel.
Beschluss des OLG Celle vom 09.11.2015, Az.: 13 U 95/15

Wirbt ein Lehrer im Internet für das Fremdsprachenangebot einer Schule, so handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er dabei die Urheberrechte eines Dritten, so haftet das entsprechende Bundesland für daraus entstehende Schadensersatzansprüche.

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