Inhalte mit dem Schlagwort „Fristablauf“

01. Oktober 2018

Rundfunkbeitragspflicht auch bei keinem eigenen Wohnsitz

Beitragsservice ZDF SEPA-Überweisung
Urteil des VG Hannover vom 08.05.2018, Az.: 7 A 5639/16

1. Lebt eine Person in einem Haushalt und verfügt über keine eigene weitere Wohnung (hier: Pflegekraft lebt bei der zu pflegenden Person), kann diese, soweit sie nicht von den Rundfunkgebühren befreit ist, zur Zahlung der GEZ Gebühr herangezogen werden. Da die volljährigen Bewohner als Gesamtschuldner haften, ist es unerheblich, welcher Bewohner als Beitragsschuldner der Wohnung angemeldet ist.

2. Ist ein Bewohner von der Beitragspflicht befreit, erstreckt sich die Befreiung nicht auf den restlichen Haushalt, sodass ein anderer beitragspflichtiger Bewohner für den vollen Betrag herangezogen werden kann.

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21. September 2012

Widerrufsfrist beginnt bei Zustellung an Nachbarn noch nicht zu laufen

Urteil des AG Winsen vom 28.06.2012, Az.: 22 C 1812/11 Wird im Internet bestellte Ware an einen nicht explizit bevollmächtigten, aber „netten Nachbarn“ zugestellt, beginnt die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Besteller innerhalb seines Organisationsbereichs die Möglichkeit hat, die Lieferung zu untersuchen, also gerade nicht, wenn diese noch verschlossen bei einem Nachbarn liegt.
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