Inhalte mit dem Schlagwort „fristlose Kündigung“

07. Juli 2023

Videoüberwachung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Kamera die in der Ecke eines Zimmers montiert ist
Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/19

Das Anbringen einer Videoüberwachungskamera im Hausflur, insbesondere vor dem Zimmer eines Untermieters, berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Denn die ständige Überwachung des Flurs, der auch das Zimmer des Untermieters mit Küche und Bad verbindet, verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht erheblich. Dem Untermieter kann hier nicht zugemutet werden die Kündigungsfrist bis zur regulären Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche Kündigung abzuwarten. Eine Klausel in den AGB des Mietvertrages spricht außerdem nur von einer Kamera im Freien, nicht in der Wohnung selbst. Eine vorherige Abmahnung durch den Untermieter war nicht nötig, da die Weigerung des Vermieters die Kamera zu entfernen deutlich die Erfolglosigkeit dessen gezeigt hatte.

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22. Juli 2019

Videoüberwachung in einer WG: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Überwachungskameras an der Wand
Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/10

Wird vom Vermieter in einer Wohngemeinschaft eine Videoüberwachungskamera derart angebracht, dass Bereiche der gemeinschaftlichen Nutzung aufgenommen werden, berechtigt dies den Untermieter zur fristlosen Kündigung. Der Eingriff ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine abstrakte Gefährlichkeit für die Sicherheit der Bewohner ausgeschlossen werden soll. Es ist dem Untermieter daher nicht zumutbar, im Falle einer unangebrachten Videoüberwachung, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

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22. Oktober 2014

GEMA-Lizenzvertrag kann nach Änderung in der Rechtsprechung fristlos gekündigt werden

Urteil des AG Düsseldorf vom 04.04.2013, Az.: 57 C 12732/12

Ein GEMA-Lizenzvertrag für die Wiedergabe von Musiktiteln in einer Arztpraxis kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos gekündigt werden, da eine Notwendigkeit für eine solche Lizenz nach Änderung der Rechtsprechung des EuGH, der diese Art der Nutzung als keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne ansieht, nicht mehr gegeben ist.

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05. September 2014

Keine Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen

Urteil des OLG Dresden vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14

Partnerschaftsvermittlungsverträge sind als Dienste höherer Art qualifiziert, wodurch dem Kunden grundsätzlich auch ohne wichtigem Grund das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 627 Abs. 1 BGB zusteht. Regeln die AGB eines Anbieters, dass sich die Laufzeit eines solchen Vertrages automatisch verlängert und im Falle einer Kündigung bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet werden, sofern nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat, ist eine Vorleistungspflicht für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit unzulässig, da eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt.

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04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
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19. März 2009

Bank kann Abofallenbetreiber das Konto kündigen

Beschluss des OLG Hamm vom 13.10.2008, Az.: 31 W 38/08 Wird ein Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt (hier: Abofalle im Internet), ist die fristlose Kündigung des Kontos rechtmäßig, da bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles und einer Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann.
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