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01. Oktober 2018

Rundfunkbeitragspflicht auch bei keinem eigenen Wohnsitz

Beitragsservice ZDF SEPA-Überweisung
Urteil des VG Hannover vom 08.05.2018, Az.: 7 A 5639/16

1. Lebt eine Person in einem Haushalt und verfügt über keine eigene weitere Wohnung (hier: Pflegekraft lebt bei der zu pflegenden Person), kann diese, soweit sie nicht von den Rundfunkgebühren befreit ist, zur Zahlung der GEZ Gebühr herangezogen werden. Da die volljährigen Bewohner als Gesamtschuldner haften, ist es unerheblich, welcher Bewohner als Beitragsschuldner der Wohnung angemeldet ist.

2. Ist ein Bewohner von der Beitragspflicht befreit, erstreckt sich die Befreiung nicht auf den restlichen Haushalt, sodass ein anderer beitragspflichtiger Bewohner für den vollen Betrag herangezogen werden kann.

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