Verstoß gegen FSA-Kodex ist nicht sofort unlauter
Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 157/08 Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.
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